Fast 30 Vereine spiegeln die Interessenverteilung der Viernauer.
Ein Verein mit wenigstens sieben Mitgliedern und nichtwirtschaftlichem Zweck kann beim zuständigen Amtsgericht (hier: Meiningen) ins Vereinsregister aufgenommen werden. Er hat dann den Status »eingetragener Verein« und darf das Kürzel e.V. im Vereinsnamen führen. Eingetragene Vereine sind vollrechtsfähig, d.h. sie haben gerichtlich durchsetzbare Rechte und Pflichten.
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