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Elferrat

Der E. ist das Parlament des Narrenreiches. Er plant und organisiert während der Fünften Jahreszeit vereinseigene Veranstaltungen, wie Bälle, Karnevalssitzungen und Umzüge. Aber auch außerhalb der närrischen Zeit packen Elferratsmitglieder und ihre Frauen bei diversen Festen kräftig mit an.

Hintergrund

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Der Begriff des E. wurde mit der Rheinischen Karnevalsreform 1823 eingeführt und hat seine Wurzeln in der Besetzung der linksrheinischen Region durch Frankreich nach der Französischen Revolution. Von den ihrer Rechte beraubten Bürgern wurde die Elf im Geiste der Französischen Revolution als Zahl interpretiert, die die Gleichheit aller Menschen versinnbildlicht, sozusagen eins neben eins. »ELF« läßt sich aus den Anfangsbuchstaben der Losung der Französischen Revolution bilden: »Egalité, Liberté, Fraternité« - »Gleichheit, Freiheit, Brüderlichkeit«. Der E. verstand sich in den Ursprüngen also als ein Rat im bürgerlich-demokratischen Geiste, versteckt unter der Narrenkappe.

Zusammensetzung des E.

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Ein E. besteht mindestens aus 11, meist männlichen Personen, oftmals jedoch mehr. Dem E. steht der Präsident und der Vize-Präsident vor. Meist werden auch sämtliche übrigen Amtsträger eines Karnevalsvereins, wie zum Beispiel Umzugsleiter, Veranstaltungsleiter, Jugendvertreter, Tanzgruppenleiter, Trainer, etc., zum E. gezählt und intergriert. In vielen Vereinen werden sogenannte Ehrenelferräte ernannt, meist verdiente Vereinsmitglieder oder Förderer des Vereins wie Politiker, Geschäftsleute etc.