Die Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund ist zuständig für Viernau und sechs benachbarte Gemeinden. Sie wurde 1994 gegründet und hat ihren Sitz in Viernau.
Rathaus von Viernau und Sitz der VG-Haselgrund
foto: dh
Eine Verwaltungsgemeinschaft (VG) ist eine von mehreren Gemeinden zugleich genutzte Verwaltungsstruktur für die jeweilige Kommunalverwaltung. Dieses System ist die bei Gemeinden mit relativ kleinen Einwohnerzahlen vom Gesetzgeber aus Effizienzgründen vorgeschriebene Verwaltungsform.
Zur VG-Haselgrund gehören neben Viernau noch die Ortschaften Altersbach, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Springstille und Unterschönau.
Die Verwaltungsangelegenheiten werden von Ämtern geregelt.
Das Hauptamt ist zuständig für die Koordination der Verwaltungstätigkeiten und Personalfragen.
Das Ordnungsamt ist zuständig für Jugend, Kultur, Soziales und Sport sowie die öffentliche Sicherheit. Das Meldeamt ist untergeordnet.
Das Bauamt ist zuständig für alle Bauangelegenheiten (Hochbau, Tiefbau) sowie die Beitragserhebung und Umlage auf die Beteiligten.
Das Finanzamt verwaltet die Ausgaben und Einnahmen der Gemeinde. Das untergeordnete Steueramt und die Kasse leiten Einnahmen der Gemeinde aus Steuern und Pacht an die Kämmerei weiter, die den Haushaltsplan aufstellt und Spielräume für mögliche Ausgaben aufzeigt.
Ausführliche Informationen und Zusammenhänge finden Sie im Gesetzestext der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO):
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003
Letzte Änderung: §§ 28, 32, 49, 110 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2011
Stand: 2006
Gemeindeverwaltung
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